Willkommen im Bereich „Aktuell“ der Lieber & Lieber GmbH! Hier finden Sie stets die neuesten Informationen und Updates rund um unser Unternehmen sowie aktuelle Entwicklungen in der Heizungstechnologie und Fördermöglichkeiten.
Bleiben Sie informiert über:
- Unternehmensnews: Erfahren Sie mehr über unsere neuesten Projekte, Innovationen und Events. Wir halten Sie auf dem Laufenden über unsere Fortschritte und Erfolge.
- Heizungstechnologie: Entdecken Sie die neuesten Trends und Technologien im Bereich der Heizungen. Erhalten Sie wertvolle Einblicke und Informationen zu energieeffizienten und nachhaltigen Heizlösungen.
- Förderung von Heizungen: Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten und staatliche Zuschüsse für Heizungsmodernisierungen. Erfahren Sie, wie Sie von Förderprogrammen profitieren können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Wir von der Lieber & Lieber GmbH sind stets bestrebt, Ihnen die besten und aktuellsten Informationen bereitzustellen. Besuchen Sie regelmäßig unseren Bereich „Aktuell“, um nichts zu verpassen und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben!
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Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung*
*Quelle: KFW
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgte gestaffelt. Derzeit sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen, in Deutschland antragsberechtigt.
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Detaillierte Informationen zu den Startterminen und Förderprodukten finden Sie hier:
Privatpersonen
Zuschuss
Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden, können sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Planmäßig ab Ende August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
Zuschuss Nr. 458 der KFW
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Die detaillierten, aktuellen Informationen zu den entsprechenden Förderprogrammen der KFW finden jeweils auf der Internetseite der KFW im Bereich „Heizungsförderung“.
Unternehmen
Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können sich planmäßig ab Ende August 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen.
Diese Förderprodukte können Sie planmäßig ab Ende August beantragen:
- Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
- Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
Die detaillierten, aktuellen Informationen zu den entsprechenden Förderprogrammen der KFW finden jeweils auf der Internetseite der KFW im Bereich „Heizungsförderung“.